Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46
§46

Welche Maße sind nach der StVZO // StVO überhaupt ohne Erlaubnis // Genehmigung möglich?

Wir sprechen hier im allgemeinen über

Euro-Sattelkraftfahrzeuge ab

  • Einer Länge bis zu 15,50 m + 1,50 m Überhang
  • Einer Breite bis zu 2,55 m
  • Einer Höhe bis zu 4,00 m
  • Einem Gewicht bis zu 40 t bei max. 10 t Achslast


Notwendigkeit der § 46

Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge

 

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