Welche Maße sind nach der StVZO // StVO überhaupt ohne Erlaubnis // Genehmigung möglich?
Wir sprechen hier im allgemeinen über
Euro-Sattelkraftfahrzeuge ab
- Einer Länge bis zu 15,50 m + 1,50 m Überhang
- Einer Breite bis zu 2,55 m
- Einer Höhe bis zu 4,00 m
- Einem Gewicht bis zu 40 t bei max. 10 t Achslast
Notwendigkeit der § 46
Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge