BASISANFORDERNUNGEN – BF4
Fahrzeug:
Einheitliche Farbgestaltung
- „gelb“ (RAL 1016, Schwefelgelb)
- Seitlichen Konturmarkierungen „weiß“ auszustatten
WVZ – Anlage
- Klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz
- Nach vorne und seitlichem Abstrahlen von 11
Straßenverkehrszeichen - integrierte Leuchten für gelbes Blinklicht
Klappbares / abnehmbares Schild Schwertransport
- Rot-weiß-schraffierte retroreflektierende
die WVZ-Anlage umschließende Folie - Grundflächen zwischen den schraffierten
Bereichen müssen weiß sein
Heckseite
- Kennzeichnung der Rückfront wie BF-3 Keine Werbung
- Das gesamte Fahrzeug darf im aufgebauten wie im zusammengebauten Zustand keine Werbung enthalten.
Aufgaben:
- Entlastung der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST)
- Begleitfahrzeuge mit einer nach hinten, vorn und seitlich wirkenden WVZ-Anlage können allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn die Polizei zur Absicherung des Transportes nicht benötigt wird
- Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage werden auf planbaren und regelbaren Strecken zur Absicherung des Transports nach vorne anstelle der Polizei eingesetzt
- Bei Fällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, sowie bei schwierigen Verkehrsverhältnissen soll weiterhin die Begleitung durch die Polizei erforderlich sein
- Anstelle der verkehrsrechtlichen Anordnung der Polizei gem. §44 Absatz 2 StVO tritt eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde in Kraft