HILFSPOLIZEI (HIPO)
- Ausschließlich in Niedersachsen
- Geplante Übergangsregelung bis der Bund eine entsprechende Regelung gefunden hat, um die Begleitung der GST ausnahmslos auf private Dienstleister zulässt
- Polizeiersetzende Maßnahmen auf und außerhalb der Autobahn
- Eine begrenzte Anzahl qualifizierter Mitarbeiter wurde durch die Polizei geschult
- Anschließend zu Hilfspolizeibeamten bestellt
Aufgaben:
- Dürfen als Hilfspolizeibeamte wie die Polizei bei der Begleitung eigene Ermessensentscheidungen treffen und so auch auf unvorhergesehene Verkehrssituationen reagieren
- Übernehmen eigenverantwortliche die Begleitung
- Haben keine weiteren Befugnisse
- Hilfskräfte der Polizei, deren Weisungen im Verkehr folge zu leisten sind
Ausstattung:
Hilfspolizisten
- Tragen gelbe Jacken mit reflektierenden Streifen mit der Aufschrift „Hilfspolizei“
- Sie dürfen eine Polizeikelle benutzen
- Bekommen entsprechende Ausweise mit Lichtbild
Fahrzeuge
- Sind mit Magnettafeln „Hilfspolizei“ gekennzeichnet